Aktuelle Infos
zu absagen und Verlegungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

endlich regt sich das kulturelle Leben wieder. Wir freuen uns, dass unter Einhaltung strenger Hygieneregelungen wieder Veranstaltungen stattfinden können. 

Dennoch müssen aufgrund der aktuellen Situation weiterhin zahlreiche Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden. Die Rückabwicklung der betreffenden Ticketbestellungen nimmt daher noch immer viel unserer Kapazität in Anspruch. 

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen und Bestellungen schnellstmöglich und zufriedenstellend zu bearbeiten. Sobald alle Schritte erfolgt sind, werden wir auf Sie zukommen. Versprochen!

absagen und verlegungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Veranstaltungsabsagen und -verlegungen durch die Veranstalter. 

FAQ

Die Änderung der Teilnahmebedingungen von der 3G-Regel auf die 2G-Regel bedeutet, dass Sie als Besucher:in der Veranstaltung einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis am Einlass vorweisen müssen. Als vollständig geimpft gilt, wer vor mindestens 14 Tagen die abschließende Impfung erhalten hat. Als nachweislich genesen gilt, wer einen positiven PCR-Labortest nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test ist für die Teilnahme nicht ausreichend.

 

Falls das veranstaltende Unternehmen bei Ihrem gebuchten Termin eine solche Änderung vorsieht, erhalten Sie eine E-Mail an die in der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse. Darin informieren wir Sie über die anstehende Änderung und die damit verbundene Möglichkeit zur Rückgabe Ihrer Tickets. Wir bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Bitte beachten Sie, dass wir als Ticketingdienstleister im Auftrag des veranstaltenden Unternehmens handeln und daher keinen Einfluss auf die Einlassregelungen haben.

Momentan sind Veranstaltungen in der gesamten Veranstaltungsbranche und Kulturwirtschaft unter strenger Einhaltung von länderspezifischen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen durchführbar. 

Ob die von Ihnen gebuchte Veranstaltung aufgrund der derzeit geltenden Beschränkungen abgesagt oder verlegt wurde, erfahren Sie hier.

Wir arbeiten mit vollem Einsatz an der Aktualisierung der Veranstaltungsinformationen hinsichtlich Absagen und Verlegungen. Aufgrund der dynamischen Situation kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Wenn Ihre Veranstaltung zeitnah stattfindet, informieren Sie sich bitte direkt auf der Website des jeweiligen Veranstaltenden.

Die gute Nachricht vorab: Sie müssen sich um nichts kümmern.  

Allerdings sind vor der Rückabwicklung der Ticketbestellungen zunächst einige Schritte notwendig: Vorab muss uns der Veranstaltende offiziell mit der Rückabwicklung seiner Veranstaltung beauftragen. Parallel klären wir die konkreten Rückabwicklungsmodalitäten und alle weiteren Fragen (z.B.: Wird es einen Ersatztermin geben? Behalten die Tickets ihre Gültigkeit? usw). Danach informieren wir Sie über den genauen Ablauf der Rückabwicklung.

Bei Absage von Veranstaltungen müssen wir erst mit den Veranstaltenden die Details der Rückabwicklung klären. Die Bearbeitung Ihrer Ticketbestellung und die Klärung offener Fragen kann daher einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir werden jedoch weiterhin unter Hochdruck arbeiten, um auch die letzte abgesagte oder verlegte Veranstaltung schnell rückabzuwickeln.

Selbstverständlich möchten wir jede Veranstaltung schnellstmöglich rückabwickeln. Bevor wir jedoch mit der Rückabwicklung einer Veranstaltung beginnen können, benötigen wir vorab alle notwendigen Informationen von den Veranstaltenden. Da Reservix nicht selbst veranstaltet, können wir die Entscheidung, ob eine Veranstaltung stattfindet, abgesagt oder verlegt wird, nicht treffen. Wir stehen mit über 7.000 Veranstaltenden in Kontakt, um die Details zur Veranstaltung bzw. zur Art der Rückabwicklung individuell anzufragen. Das braucht Zeit. 

Um eine Veranstaltung bei einer Absage rückabwickeln zu können, müssen zudem die ausgezahlten Gelder vom Veranstaltenden zurückerstattet werden. Erst dann können Tickets storniert werden. 

Aufgrund der aktuellen Lage hat die Bundesregierung zum Schutz der Veranstalter und Kulturbeauftragten am 14. Mai 2020 ein Gesetz erlassen, welches vorsieht, die gezahlten Gelder für Veranstaltungstickets in Form von Gutscheinen an Sie als Kunden zurückzuzahlen. Durch dieses neu erlassene Gesetz sollen die Veranstalter und Kulturbeauftragten vor Insolvenzen durch massenhafte Rückzahlungen bewahrt werden. Der Gutschein kann nur für die Veranstaltungen des jeweiligen Veranstalters eingelöst werden. Sofern der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wurde, kann die Auszahlung des Betrages beim Veranstalter angefordert werden.

Weitere Hinweise bezüglich Veranstaltungen finden Sie in unseren allgemeinen FAQ.

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